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Hinrichtung von Mumia Abu-Jamal vehindern Antrag vom: 5.02.10
An den Oberbürgermeister Herrn Dr. Schwandner Markt 1 26122 Oldenburg 05.02.10
Sehr geehrter Herr Dr. Schwandner,
die Fraktion Die Linke. Oldenburg beantragt zur nächsten Ratssitzung die Aufnahme des Tagesordnungspunktes:
Nein zur Todesstrafe in den USA – Hinrichtung von Mumia Abu-Jamal verhindern
Dazu beantragen wir zu beschließen:
Resolution des Rates der Stadt Oldenburg:
Die Todesstrafe ist mit humanistischen Grundeinstellungen in einer Gesellschaft und mit einem Rechtsstaat nicht vereinbar. Sie ist ein barbarischer, die Menschenwürde missachtender Akt staatlicher Gewalt. Sie wird dann zum Mord, wenn die Schuldfrage nicht eindeutig geklärt ist Zu den Staaten, in denen weiterhin Todesstrafen ausgesprochen und vollstreckt werden, gehören auch demokratische Staaten wie Japan und die USA. So steht auch in dem Verfahren gegen den US-Amerikaner Mumia Abu-Jamal, das international Aufsehen erregte, aktuell wieder zu befürchten, dass die vor 27 Jahren ausgesprochene Todesstrafe nun vollstreckt werden könnte, obwohl der Verurteilte schwere Verfahrensfehler und einen Verstoß gegen das Menschenrecht auf ein faires Verfahren geltend macht. Der Rat der Stadt Oldenburg ist zutiefst davon überzeugt, dass die Todesstrafe die Würde des Menschen verletzt und ihre Verhängung und Vollstreckung keine für einen Rechtsstaat zu akzeptierende Strafe darstellt und dass jeder Beschuldigte das Recht auf ein faires Verfahren haben muss. Begründung: Der afro-amerikanische Journalist und Bürgerrechtler sitzt seit mehr als 27 Jahren in der Todeszelle in den Vereinigten Staaten, weil er angeblich einen weißen Polizisten erschossen haben soll. Abu-Jamal beteuert seither seine Unschuld, und Menschenrechtsorganisationen haben eklatante Verfahrensmängel im damaligen Gerichtsprozess aufgedeckt. Mit der Verabschiedung dieser Resolution erklärt der Rat seine Solidarität mit Mumia Abu-Jamal und schließt sich der weltweiten Solidaritätskampagne an und fordert ein neues, faires Gerichtsverfahren für Mumia Abu-Jamal. Die Vereinigten Staaten von Amerika verfügen über die älteste demokratische Verfassung der Welt mit der Garantie gleicher Rechte für Alle. Diese demokratischen Grundrechte verpflichten aber zu einer äußerst sorgfältigen und humanen Würdigung in jedem einzelnen Fall. Der Rechtsgrundsatz „in dubio pro reo" (im Zweifel für den Angeklagten) muss natürlich in ganz besonderem Maße bei der Verhängung der Todesstrafe gelten. Denn ein Justizirrtum ist nach der Vollstreckung der Todesstrafe nicht korrigierbar. Der Oberbürgermeister der Stadt Oldenburg wird die Resolution an die US-amerikanische Botschaft schicken, wenn sie angenommen wird.
Mit freundlichem Gruß
Hans-Henning Adler Fraktionsvorsitzender
i. A. Monika Lehner
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